Rechtliches

Allgemeine Nutzungsbedingungen

Software-as-a-Service (SaaS) — Loooply e.U. — Stand: 1. April 2026

§ 1 – Geltungsbereich & Vertragsschluss

1.1 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen") gelten für sämtliche Leistungen, die die Loooply e.U., Wolfernstraße 20b, 4400 Steyr („Anbieter") gegenüber ihren Kunden („Auftraggeber") im Rahmen der Bereitstellung cloudbasierter Softwarelösungen (SaaS) erbringt. Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG.

1.2 Der Vertrag kommt zustande durch Abschluss einer Bestellung über den Zahlungsdienstleister Stripe oder durch sonstige schriftliche Vereinbarung. Mit Durchführung der ersten Zahlung über Stripe bestätigt der Auftraggeber, dass er diese Nutzungsbedingungen vollständig gelesen hat, die Software im aktuellen Funktionsumfang kennt und mit diesem zufrieden ist, und sämtliche Bestimmungen als verbindlich anerkennt. Die elektronische Bestätigung steht einer handschriftlichen Unterschrift gleich.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 2 – Leistungsumfang

2.1 Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die vertragsgegenständliche Software als Cloud-Service („SaaS") über das Internet zur Verfügung. Die Software wird auf der Infrastruktur des Anbieters gehostet und gewartet – der Auftraggeber muss sich um keine Installation, keine Updates und keinen IT-Betrieb kümmern.

2.2 Der Leistungsumfang kann insbesondere umfassen: Bereitstellung der Software über einen Webbrowser-Zugang, Funktions-Updates und Sicherheitsaktualisierungen sowie Datensicherung. Art und Umfang der einzelnen Leistungsbestandteile liegen im Ermessen des Anbieters und können im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung angepasst werden.

2.3 Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber, dass er die Software in ihrem aktuellen Funktionsumfang geprüft hat und mit dem bestehenden Leistungsstand zufrieden ist.

2.4 Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter und kann Funktionen jederzeit hinzufügen, verändern oder entfernen, sofern der wesentliche Leistungskern erhalten bleibt. Der Auftraggeber profitiert automatisch von Verbesserungen und neuen Funktionen.

2.5 Der Anbieter ist bestrebt, die Software möglichst unterbrechungsfrei zur Verfügung zu stellen. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt und bevorzugt außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Im Falle von Störungen bemüht sich der Anbieter um eine zeitnahe Behebung. Support erfolgt per E-Mail.

§ 3 – Nutzungsrechte & geistiges Eigentum

3.1 Der Anbieter räumt dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software bestimmungsgemäß zu nutzen.

3.2 Sämtliche Rechte an der Software – einschließlich Quellcode, Architektur, Design, Dokumentation und allen geistigen Eigentumsrechten – verbleiben ausschließlich beim Anbieter. Der Auftraggeber erwirbt kein Eigentum an der Software. Die Software wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, nicht veräußert.

3.3 Es ist dem Auftraggeber untersagt, die Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu kopieren, zu verändern oder Dritten zugänglich zu machen, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.

3.4 Individuelle Anpassungen, Sonderentwicklungen oder Zusatzfunktionen werden auf Wunsch des Auftraggebers gegen gesonderte Vergütung realisiert. Alle dabei entstehenden geistigen Eigentumsrechte verbleiben beim Anbieter. Der Auftraggeber erhält ein Nutzungsrecht im Rahmen dieses Vertrages.

§ 4 – Preise & Zahlung

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preismodell. Die Vergütung setzt sich in der Regel zusammen aus einer einmaligen Setup-Gebühr (fällig bei Vertragsschluss), einer monatlichen Lizenzgebühr (fällig jeweils zum 1. des Monats im Voraus) sowie ggf. individuellen Anpassungen (nach Aufwand, fällig nach Abschluss und Abnahme).

4.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 20 % USt). Der Anbieter stellt ordnungsgemäße Rechnungen gemäß § 11 UStG aus.

4.3 Die Zahlungsabwicklung erfolgt sicher und automatisiert über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd.). Der Auftraggeber hinterlegt bei Vertragsschluss eine gültige Zahlungsmethode und erteilt sein Einverständnis zur automatischen monatlichen Belastung. Stripe ist nach PCI DSS Level 1 zertifiziert – dem höchsten Sicherheitsstandard der Zahlungsbranche.

4.4 Schlägt eine automatische Zahlung fehl, wird der Auftraggeber informiert und erhält eine Nachfrist von 7 Werktagen. Bei Zahlungsverzug stehen dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) sowie eine Mahnpauschale von EUR 40,00 (§ 458 UGB) zu. Der Anbieter ist bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen berechtigt, den Zugang zur Software ohne weitere Ankündigung zu sperren.

4.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die monatliche Lizenzgebühr mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen. Die Anpassung wird dem Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt und gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum nach Ablauf der Frist.

§ 5 – Vertragslaufzeit & Kündigung

5.1 Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Diese Mindestlaufzeit gibt beiden Seiten die notwendige Planungssicherheit für eine erfolgreiche Implementierung und Nutzung.

5.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird (per E-Mail mit Bestätigung oder per Einschreiben).

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung und angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt, oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.

5.4 Vorzeitige Kündigung innerhalb der Mindestvertragslaufzeit: Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, oder wird der Vertrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund (insbesondere Zahlungsverzug gemäß § 4.4) vorzeitig beendet, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung sämtlicher bis zum regulären Ende der Mindestvertragslaufzeit noch ausstehenden monatlichen Lizenzgebühren verpflichtet. Der Anbieter ist berechtigt, die verbleibenden Monatsentgelte bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in einer Summe sofort fällig zu stellen und in Rechnung zu stellen. Bereits geleistete Zahlungen (insbesondere Setup-Gebühren) werden nicht erstattet.

§ 6 – Daten & Datenschutz

6.1 Der Anbieter ist bestrebt, branchenübliche Maßnahmen zum Schutz der Daten des Auftraggebers einzusetzen. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen werden.

6.2 Der Anbieter nutzt die vom Auftraggeber eingegebenen Daten nicht für eigene Zwecke und gibt sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich.

§ 7 – Datenrückgabe bei Vertragsende

7.1 Bei Beendigung des Vertrages kann der Anbieter dem Auftraggeber die in der Software gespeicherten Daten in einem vom Anbieter gewählten, gängigen Format (z. B. CSV, JSON oder XML) zur Verfügung stellen. Art und Umfang des Exports richten sich nach den technischen Gegebenheiten.

7.2 Der Auftraggeber hat ab Vertragsende eine Frist von 14 Tagen, um einen Datenexport anzufordern. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Daten des Auftraggebers unwiderruflich zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7.3 Für den Datenexport kann der Anbieter eine angemessene Aufwandspauschale berechnen.

§ 8 – Gewährleistung & Haftung

8.1 Die Software wird dem Auftraggeber im jeweils aktuellen Zustand („as is") zur Verfügung gestellt. Der Anbieter ist bestrebt, die Software funktionsfähig zu halten und mit der üblichen Sorgfalt zu betreiben, übernimmt jedoch keine Gewährleistung für eine ununterbrochene, fehlerfreie oder vollständige Verfügbarkeit.

8.2 Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und der Höhe nach mit dem Jahresentgelt (12 Monatslizenzgebühren) des laufenden Vertragsjahres gedeckelt. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

8.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sowie für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten.

8.4 Der Anbieter haftet nicht für Störungen, die durch höhere Gewalt, Handlungen Dritter (einschließlich Cyberangriffe), fehlerhafte Nutzung durch den Auftraggeber oder Unterbrechungen der Internetverbindung verursacht werden, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

§ 9 – Vertraulichkeit

9.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Informationen über die Software, deren Funktionsweise, Preisgestaltung und Vertragskonditionen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung dieses Vertrages hinaus zeitlich unbeschränkt.

9.2 Der Anbieter wird mit den im Rahmen der Nutzung übermittelten Daten des Auftraggebers sorgfältig umgehen und diese nicht ohne sachlichen Grund an Dritte weitergeben.

§ 10 – Pflichten des Auftraggebers

10.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über die erforderliche technische Infrastruktur verfügt (insbesondere eine stabile Internetverbindung und einen aktuellen Webbrowser) und seine Zugangsdaten sicher verwahrt.

10.2 Der Auftraggeber nutzt die Software ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzungsbedingungen und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Er trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten.

10.3 Der Auftraggeber benennt auf Anfrage einen Ansprechpartner für technische und vertragliche Angelegenheiten.

§ 11 – Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des österreichischen Internationalen Privatrechts (IPRG).

11.2 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Steyr vereinbart.

11.3 Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (einschließlich E-Mail). Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

11.4 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

11.5 Abtretung: Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten jederzeit ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

11.6 Änderung der Nutzungsbedingungen: Der Anbieter ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen per E-Mail zu ändern. Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der Ankündigungsfrist schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien ein Kündigungsrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu.

11.7 Subunternehmer: Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, ohne dass es einer gesonderten Zustimmung des Auftraggebers bedarf.

Loooply e.U. – Samuel Königslehner – Wolfernstraße 20b, 4400 Steyr – samuel@loooply.app